Zertifizierung als CBASP-Therapeut

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Voraussetzungen

  • Psychologen oder Ärzte mit abgeschlossener Psychotherapieaus- bzw. -weiterbildung (Approbation bei Psychologen, Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie bei Ärzten).

  • Fundierte Kenntnisse in der Behandlung depressiver Patienten zw. 18-75 Jahre (mindestens 1-jährige aktive Behandlung).

  • Lektüre des Behandlungsmanuals (McCullough, 2000; dt. Übersetzung: Schramm et al. 2006; Elsevier oder McCullough, Schramm, Penberthy, 2015 CBASP - Chronische Depressionen effektiv behandeln. Junfermann Verlag) und des Buches „Treating Chronic Depression with Disciplined Personal Involvement" (McCullough, 2006; Dt. Übersetzung, 2011, Therapeutische Beziehung und die Behandlung chronischer Depressionen. Heidelberg: Springer.

  • Verhaltenstherapeutische Grundkenntnisse (bzgl. Verstärkerprinzipien, Konditionierung, soziales Kompetenztraining, Rollenspielen, etc.)

  • Mitgliedschaft in der DsG-CBASP e.V.

Folgende Bausteine müssen erfüllt sein:

1. Vermittlung von Theorie und Praxis des CBASP (didaktische Einheiten)

Vermittlung von Theorie und Praxis mit mindestens 48 UE.

24 UE Workshop

Theorie, Life- und Videodemonstrationen sowie Übungen zur Situationsanalyse (SA), Übertragungshypothese, zur interpersonellen Diskriminationsübung und zum kontrollierten, persönlichen Einbringen (KPR) mit insgesamt 24 UE unter Leitung von einem zertifizierten CBASP-Trainer. Webinare können nur in einem Umfang von 12 UE und nur im Bereich der Theoriefortbildung anerkannt werden, wenn sie durch die LPK/ LÄK CME-zertifiziert wurden.

24 UE Praxistage

Supervidiertes Üben der Techniken in Kleingruppen mit insgesamt 24 UE unter Leitung eines zertifizierten CBASP-Trainers.
Es wird empfohlen, dass Selbsterfahrung in die Praxistage oder in die Supervision integriert wird (z.B. Durchführung einer eigenen Situationsanalyse oder Erstellung einer eigenen Liste prägender Bezugspersonen).

2. Supervision und Selbsterfahrung
Supervision

25 UE video- oder audiogestützte Supervision von 2 ambulanten* Therapien mit chronisch depressiven Patienten (mindestens 25 Therapiesitzungen pro Fall, mindestens jede 2. Sitzung supervidiert = mindestens 25 Supervisionssitzungen) durch einen zertifizierten CBASP-Supervisor im In- oder Ausland. Zur Verfügung stehende Supervisoren finden Sie mithilfe der Suchfunktion unter diesem Link.

*Falls es sich um einen stationär behandelten Fall handelt, gilt,

  1. dass nur einer der zwei supervidierten Fälle stationär behandelt wurde,
  2. dass der Fall von einen zertifizierten CBASP-Supervisor supervidiert wird,
  3. dass es sich um eine CBASP-Einzeltherapie (also nicht ausschließlich um Gruppentherapie) handelt.

Wenn ein CBASP-Fall stationär begonnen wird, müssen mehr als 50% der Sitzungen auf die ambulante Weiterbetreuung entfallen, um den Fall als ambulanten Fall anzuerkennen.

Der Supervisor nimmt am Ende des Supervisionsprozesses schriftlich Stellung zur Qualität und Gestaltung der therapeutischen Beziehung und bescheinigt, dass der Therapeut im Verlauf der Supervisionsprozesses mindestens eine adhärente KPR durchgeführt hat.

Von den 25 Supervisionssitzung müssen mindestens 15 Sitzungen als Einzelsupervision durch einen zertifizierten CBASP-Supervisor erfolgen.

Maximal 10 Supervisionsstunden können im Gruppenformat unter Leitung eines zertifizierten CBASP-Supervisors erfolgen. Voraussetzung der Anrechenbarkeit einer Gruppensupervision ist das Einbringen eines eigenen Falls. Angerechnet wird die Zeit der Bearbeitung des eigenen Falls sowie die Hälfte der restlichen Gesamtzeit.

Selbsterfahrung

Es wird empfohlen, dass der Supervisor zusammen mit dem Supervisanden zu Beginn des Supervisionsprozesses eine Liste der prägenden Bezugspersonen des Supervisanden erstellt.

3. Adhärenzrating
Erfüllen der formalen Adhärenz-Kriterien

Hierzu werden schriftliche Protokolle und Videoaufnahmen einer SA (Situationsanalyse) sowie einer IDÜ (Interpersonelle Diskriminationsübung) von einem weiteren zertifizierten CBASP-Supervisor geratet. Die Adhärenz ist gegeben, wenn mindestens 4 von 5 Punkten erreicht werden (weitere Infos hier). (Erreichen von 4 oder 5 Punkten kann auch gegeben sein, wenn von dem zu beurteilenden Teilschritt der Intervention gut begründet abgewichen wurde.) Hier finden Sie einen Vorschlag zum Ablauf des Adhärenzratings.

Zweites Adhärenzrating

Bei nicht erfolgreichem Adhärenzrating gibt der ratende Supervisor dem Therapeuten ausführliche Rückmeldung, so dass ggf. weitere Supervisionseinheiten zur Fallarbeit wahrgenommen werden. In diesem Fall muss ein zweites Adhärenzrating erfolgen.

Zum Zertifizierungsprozedere

Die DsG-CBASP hat für die Zertifizierung von CBASP-Therapeuten und CBASP-Co-Therapeuten verbindliche Richtlinien verabschiedet. Die Standards der DsG-CBASP sind dabei vorwiegend in ihrem zeitlichen Umfang und qualitativ definiert und gelten als Mindestkriterien. Die erforderlichen Unterlagen für die Zertifizierung durch die DsG-CBASP finden Sie auf den Antragsformularen. Bitte beachten Sie, dass wir eine Gebühr für die Zertifizierung erheben.

  • Zur Beantragung

    Die Zertifizierung durch die DsG-CBASP erfolgt nach Empfehlung durch den Supervisor bzw. die Supervisorin des zweiten Falles. Der Antrag auf Zertifizierung ist via Mail an die Fort- und Weiterbildungsbeauftragte der DsG-CBASP zu richten. Bitte reichen Sie sämtliche Nachweise und Formulare als PDF-Anhang ein.

    Die Fort- und Weiterbildungsbeauftragte der DsG-CBASP e.V. ist aktuell Frau Ruth Fangmeier: Sie ist unter der Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen. 

  • Antragsformulare

    Die benötigten Formulare finden Sie hier:

    1. Antrag auf Zertifizierung
    2. Bestätigung über Supervision
  • Zertifizierungsgebühr

    Für den Bearbeitungsaufwand erheben wir eine Zertifizierungsgebühr von 40€. Bitte überweisen Sie diese unter dem Stichwort "Zertifizierung" an:

    Empfänger: DsG-CBASP e.V
    IBAN: DE19 3006 0601 0003 2798 71
    BIC: DAAEDEDDXXX

    Bitte legen Sie ggf. den Überweisungsbeleg in Kopie bei oder vermerken Sie das Datum der Überweisung.

Anmerkung

Bei der Organisation der Fortbildung müssen Kandidaten selbstständig darauf achten, dass die Kurse und die Supervision so in Anspruch genommen werden, dass das Verfahren bei mindestens zwei unterschiedlichen CBASP-Trainern/Supervisoren erlernt wird. Werden Kurse nur von einem Trainer angeboten, soll der Kandidat in der Folge mindestens einen Fall bei einem zertifizierten CBASP-Trainer supervidieren lassen, der nicht auch Trainer war.

Stand Juli 2022